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Was ist das?

Die Pfarrei Quierschied St. Barbara

Zum 1. Januar 2024 wurde die Pfarrei Quierschied St. Barbara durch Bischof Dr. Stephan Ackermann errichtet.

Sie entstand durch die Fusion der bisherigen  Pfarreien/Kirchengemeinden

Maria Himmelfahrt Quierschied

St. Paul Quierschied

St. Josef Quierschied-Fischbach

St. Josef Quierschied-Göttelborn.

Pfarrversammlungen / Fusion

Im November haben sich die Pfarrangehörigen zu vier Pfarrversammlungen eingefunden, in denen über die bevorstehende Fusion zur neuen Kirchengemeinde St. Barbara Quierschied informiert wurde. Hier sind noch einmal die wichtigsten Informationspunkte zusammengefasst:

  • Zum 31.12.2023 werden die bisherigen vier Pfarreien und Kirchengemeinden aufgelöst und zum 1.1.2024 wird die neue Pfarrei und Kirchengemeinde gegründet.
  • Die Gründe hierfür sind seit Jahren bekannt: weniger Personal (Priestermangel) und weniger finanzielle Ressourcen (Kirchenaustritte, Kollekten). In den letzten 20 Jahren hat sich das kirchliche Leben stark verändert, z.B.: Jahr 2000: 11.424 Katholiken / heute: 7.500 Katholiken (in unseren vier Pfarreien)
  • Was ändert sich zum 1. Januar 2024: in der Pastoral ändert sich zunächst gar nichts: Es werden in allen 4 Kirchen wie bisher an Werktagen, an Sonn- und Feiertagen Hl. Messen gefeiert, Sakramente gespendet (Taufen, Trauungen, Erstkommunionen, Sterbeämter…)
  • Der Schritt zur Fusion ist wichtig, notwendig und richtig: alle Gremien der vier Pfarreien haben die Fusion einstimmig beschlossen!
  • Namen: Quierschied St. Barbara (auch einstimmig in allen Gremien beschlossen).
  • Pfarrer Johannes Kerwer ist von Bischof Stephan zum 1.Januar 2024 zum ordentlichen (kanonischen) Pfarrer der neuen Pfarrei ernannt. Gemeindereferentin Franziska Hackenspiel wird ebenso zum Dienst in der neuen Pfarrei beauftragt.
  • Wir möchten die Neugründung auch mit einer Feier verbinden, denn es ist für uns ein besonderer Anlass, der uns motivieren soll. Wir brauchen nach wie vor ehrenamtliche Helfer in den Pfarreien. Auch ohne gewähltes Gremium ist die Mitarbeit der vielen Ehrenamtlichen vor Ort unbedingt wichtig
  • In der neuen Pfarrei gibt es EINEN Pfarrgemeinderat (das ist der jetzige Pfarreienrat) und EINEN Verwaltungsrat (der vom PGR gewählt werden muss).  Dennoch brauchen wir vor Ort Gruppen und aktive Gemeindemitglieder, auch wenn sie nicht mehr gewählt werden! (Lokale Teams) 
  • FINANZEN: Das gesamte Vermögen der vier Kirchengemeinden geht mit allen Rechten und Pflichten auf die neue Kirchengemeinde über und wird vom neuen Verwaltungsrat verwaltet.
    - Fabrikvermögen dient zur Erhaltung und Ausstattung von Kirchen, zur Feier von Gottesdiensten sowie zur Erfüllung der Aufgaben der Pfarrei. Nach der Fusion (Übertragung) bleibt ein Fabrikvermögen weiterhin an das Territorium der bisherigen Pfarrei gebunden. Allgemeine Rücklagen gehören zum Fabrikvermögen.
     - Stiftungsvermögen sind unverändert ihrem Stiftungszweck verpflichtet.
    -Zweckgebundene Spenden, Nachlässe bleiben ihrer Bestimmung und ihrem Zweck verpflichtet. Das Kirchenrecht verlangt, Zweckbindungen von Spendern jederzeit uneingeschränkt zu beachten. Sie haben also bei Fusionen unverändert Bestand.
    - Das Rechnungswesen der neuen Kirchengemeinden wird so ausgestaltet sein, dass diese Vermögen der bisherigen Kirchengemeinden und ihre weitere Entwicklung transparent abgebildet und vom sonstigen Vermögen unterschieden werden können. Damit wird sichergestellt, dass keiner der bisherigen Kirchengemeinden etwas von ihrem Recht verloren geht.

Pfarrer Johannes Kerwer

Dekret zur Fusion

Mittlerweile liegt auch das Dekret, mit dem die  bisherigen Pfarreien/Kirchengemeinden aufgehoben und die neue Pfarrei /Kirchengemeinde errichtet wird vor.

Hier können sie es herunterladen!